Ratgeber

eBay-Angebote optimieren 2026: Titel, Artikelmerkmale, Bilder, Beschreibung und Checkliste

Von Joffrey Petit, Gründer von ecomDNAI · Stand:

Ein gutes eBay-Angebot hat 2026 einen klaren Titel mit höchstens 80 Zeichen ohne artikelfremde Begriffe, alle Pflicht- und empfohlenen Artikelmerkmale, eine passende Produktkennzeichnung (EAN, Marke, Herstellernummer) und bis zu 24 Fotos ab 500 Pixeln ohne Rahmen, Text oder Wasserzeichen. Die Beschreibung darf keine aktiven Inhalte enthalten und muss auf dem Smartphone funktionieren. In die Reihenfolge der Suchergebnisse fließen laut eBay außerdem Preis, Rücknahmebedingungen, Bearbeitungszeit und Ihre Leistung als Verkäufer ein.

Die wichtigsten Vorgaben auf einen Blick

Vorgabe von eBayHinweis
Titelhöchstens 80 Zeichenvoll ausnutzen, aber nur mit Begriffen zum Artikel
Untertitelhöchstens 55 Zeichenoptional und kostenpflichtig
Fotosmindestens 1, bis zu 24in fast allen Kategorien ohne Zusatzkosten
Bildgrößemindestens 500 Pixel, empfohlen etwa 1600 × 1600 Pixelhöchstens 12 MB je Datei
Mobile Kurzbeschreibunghöchstens 800 Zeichensonst kürzt eBay die Beschreibung selbst
Keine Produktkennzeichnung vorhandeneBay.de „Nicht zutreffend“, eBay.com „Does not apply“, eBay.fr „Non applicable“nur wählen, wenn es wirklich keine gibt
Aktive Inhalteverbotenetwa JavaScript, Flash, Plug-ins und Formulare

Titel: 80 Zeichen, nur was den Artikel beschreibt

Sucht jemand bei eBay, sucht das System Angebotstitel, die eng zu den Suchbegriffen passen. eBay empfiehlt deshalb, die 80 Zeichen möglichst auszunutzen, und zwar klar, prägnant und ohne Tippfehler. Hinein gehören laut eBay Marke, Modell oder Produkttyp, Farbe, Stil, Größe und, wenn vorhanden, die Modellnummer. Ein Untertitel mit bis zu 55 Zeichen ist möglich, kostet aber eine zusätzliche Gebühr.

Nicht erlaubt ist laut eBay-Grundsätzen:

  • Artikelfremde Begriffe: Jedes Wort muss direkt mit dem angebotenen Artikel zu tun haben. Beliebte Suchbegriffe ohne Bezug gelten als Manipulation.
  • Fragezeichen und Vergleiche: Suchbegriffe mit Fragezeichen, Vergleiche mit anderen Produkten und Werbung für andere Angebote sind verboten.
  • „Passend für“: Bei Zubehör steht „passend für“, „für“ oder „kompatibel mit“ vor dem Namen des kompatiblen Artikels. Vor Markennamen von Schmuck, Kleidung und Accessoires sowie bei universell passenden Artikeln ist diese Formulierung nicht erlaubt.
  • Sonderzeichen: Hoch- und tiefgestellte Zeichen und andere Sonderzeichen sind in Titel und Artikelmerkmalen nicht erlaubt; Symbole ersetzen Sie durch Wörter.
  • Mehrere Produkte: Ein Angebot darf keine Auswahl verschiedener Produkte, Marken, Modelle oder Zustände enthalten; Größen und Farben gehören in ein Angebot mit Varianten.

Bei Verstößen kann eBay Angebote entfernen, verwarnen, Aktivitäten beschränken oder das Konto sperren. Auf eBay.com gilt zusätzlich: Kompatible Fahrzeuge gehören nicht in den Titel, sondern in die Teile-Kompatibilitätsliste.

Artikelmerkmale: warum sie über die Sichtbarkeit entscheiden

Artikelmerkmale sind strukturierte Angaben wie Marke, Größe, Typ, Farbe, Material oder Stil. Laut eBay sind sie zusammen mit den Produktkennzeichnungen der wichtigste Weg, über den Käufer einen Artikel finden. Der entscheidende Punkt: Käufer filtern Suchergebnisse nach diesen Merkmalen, und Ihr Artikel erscheint in einem gefilterten Ergebnis nur, wenn Sie das passende Merkmal ausgefüllt haben.

eBay unterscheidet vier Stufen: Pflicht (bei jedem neuen oder überarbeiteten Angebot), bald Pflicht (eBay ergänzt solche Merkmale regelmäßig anhand des Suchverhaltens), empfohlen (nach Nachfrage und häufigen Suchanfragen) und zusätzlich. eBay.de rät, möglichst viele Merkmale zu hinterlegen, damit Angebote auch in externen Suchmaschinen gefunden werden; das US-Verkäuferportal nennt ausdrücklich Google Shopping. Welche Merkmale Pflicht sind, zeigt das Angebotsformular.

Produktkennzeichnungen: EAN, Marke und Herstellernummer

Produktkennzeichnungen sind eindeutige Codes des Herstellers, etwa EAN, UPC oder ISBN als GTIN sowie Marke und Herstellernummer (MPN). Sie sind laut eBay in den meisten Kategorien Pflicht. Verwenden Sie nur Kennzeichnungen, die genau zu Ihrem Produkt passen; eine fast passende Nummer führt Käufer in die Irre, eine richtige senkt laut eBay die Zahl der Rückgabeanfragen. Findet eBay zur EAN ein Produkt im eigenen Katalog, übernimmt das Angebot Titel, Beschreibung, Merkmale und gegebenenfalls ein Katalogbild.

Gibt es für einen Artikel wirklich keine Kennzeichnung, etwa bei Antiquitäten, tragen Sie den Ersatztext der jeweiligen eBay-Seite ein: „Nicht zutreffend“ auf eBay.de, „Does not apply“ auf eBay.com und „Non applicable“ auf eBay.fr. eBay empfiehlt, fehlende Kennzeichnungen später nachzutragen.

Kategorie und Zustand

Wählen Sie die Kategorie, die für Ihren Artikel am relevantesten ist; laut eBay-Verkäuferportal kann bei Bedarf eine weitere Kategorie hinzukommen. Angebote in unpassenden Kategorien verstoßen gegen den Grundsatz zur Suchmanipulation.

Der gewählte Zustand muss zum Artikel passen und in Titel, Beschreibung und Artikelmerkmalen übereinstimmen. Für gebrauchte Kleidung gibt es seit Februar 2025 drei Zustandsstufen statt einer (auf eBay.com „Pre-owned“ in Excellent, Good und Fair); Gebrauchsspuren und Mängel sollen gezeigt und beschrieben werden. Für gebrauchte, beschädigte oder defekte Artikel sind Standardbilder verboten, und das Katalogbild als Hauptbild empfiehlt eBay nur bei wirklich neuen Artikeln.

Bilder: Größe, Anzahl und Verbote

  • Anzahl: mindestens ein Foto, bis zu 24 Fotos. eBay empfiehlt mehrere Ansichten, auch von Kratzern und Mängeln.
  • Größe: Der Grundsatz verlangt mindestens 500 Pixel an der längsten Seite, die Hilfe nennt mindestens 500 × 500 Pixel. Sicher sind Sie mit mindestens 500 Pixeln auf beiden Seiten; eBay empfiehlt etwa 1600 × 1600 Pixel.
  • Datei: JPEG, PNG, GIF, TIFF, BMP, WEBP, HEIC oder AVIF, höchstens 12 MB je Bild.
  • Hauptfoto: Das erste Bild erscheint neben dem Titel in den Suchergebnissen.

Nicht erlaubt sind laut eBay-Bilderstandards: nachträglich hinzugefügte Rahmen, hinzugefügter Text, Grafiken oder Werbung, Wasserzeichen jeder Art (auch zur Kennzeichnung von Urheberrechten), Platzhalterbilder, Standardbilder bei gebrauchten oder defekten Artikeln und Fotos, die den Artikel nicht korrekt zeigen. Die Hilfe ergänzt: keine Abzeichen, Logos oder Urheberrechtshinweise im Bild. Das Einstelltool kann den Hintergrund automatisch weiß machen, die eBay-App bietet KI-Hintergründe; der Artikel selbst muss echt und korrekt abgebildet bleiben.

Artikelbeschreibung: ohne aktive Inhalte, lesbar auf dem Smartphone

Aktive Inhalte sind bei eBay nicht gestattet: JavaScript, Flash, Plug-ins und sendbare Formulare wurden aus allen Angeboten entfernt. Wer sie in ein neues Angebot einfügt, erhält die Fehlermeldung „Disallowed JavaScript/HTML Syntax“ und kann erst einstellen, wenn sie entfernt sind. Links in der Beschreibung dürfen nur auf andere eBay-Seiten, eingebettete Produktvideos, von eBay zugelassene Versanddienstleister und gesetzlich vorgeschriebene Informationen führen, und zwar über HTTPS. Links, die Käufer zum Kauf außerhalb von eBay führen, sind verboten. Beschreibung, Bilder und Videos müssen in der Hauptsprache der jeweiligen eBay-Seite sein.

Kurzbeschreibung für Mobilgeräte

Auf dem Smartphone zeigt eBay höchstens 800 Zeichen der Beschreibung. Ist Ihre Beschreibung länger, markieren Sie eine eigene Kurzfassung mit dem von eBay beschriebenen Markup (ein div-Element mit dem schema.org-Typ Product, darin ein span-Element mit der Eigenschaft description). Jeder Zeilenumbruch zählt dabei als 50 Zeichen, jeder Listenpunkt als drei. Fehlt sie, kürzt eBay selbst, nicht unbedingt auf die ersten 800 Zeichen; gehen dabei wichtige Angaben verloren, droht ein Fall „Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab“. Das gilt unter anderem auf eBay.de, eBay.fr und eBay.com.

Rücknahme, Versand und Verkäuferleistung: was eBay selbst sagt

Für die Standardsortierung „Beste Ergebnisse“ nennt eBay.de diese Faktoren: wie genau das Angebot zu den Suchbegriffen passt, wie gefragt der Artikel ist, der Preis, die Qualität des Angebots (Beschreibung, Fotos), wie vollständig das Angebot ist, die Angebotsbedingungen wie Rücknahmebedingungen und Bearbeitungszeit, Ihre Erfolgsgeschichte als Verkäufer und der Browserverlauf des Käufers. Auf der Transparenzseite zu Empfehlungssystemen ergänzt eBay, dass Versandoptionen (etwa kostenloser oder Expressversand), Rückgabebestimmungen, Verkaufshistorie, Bewertungen und die Mängelquote die Suchergebnisse beeinflussen können. Eine Gewichtung veröffentlicht eBay nicht.

GPSR: Pflichtangaben zur Produktsicherheit

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Nach Art. 19 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2023/988 muss ein Online-Angebot eindeutig und gut sichtbar enthalten: Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung und Produktart sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer leicht verständlichen Sprache, die der jeweilige Mitgliedstaat festlegt. eBay sieht dafür eigene Felder für Hersteller und bis zu fünf verantwortliche Personen vor. Laut eBay gilt die Pflicht für bestimmte Produkte in bestimmten Regionen, etwa in der EU und in Nordirland. Was andere Marktplätze verlangen, erklärt unser Ratgeber GPSR auf Marktplätzen. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung.

Checkliste vor dem Einstellen

Titel und Daten

  • Titel höchstens 80 Zeichen, mit Marke, Produkttyp, Modell, Farbe oder Größe
  • keine artikelfremden Begriffe, Fragezeichen, Vergleiche oder Sonderzeichen
  • passendste Kategorie gewählt
  • alle Pflichtmerkmale und möglichst viele empfohlene Merkmale ausgefüllt
  • EAN beziehungsweise Marke und Herstellernummer exakt passend, Ersatztext nur ohne Kennzeichnung
  • Zustand passt und stimmt in Titel, Beschreibung und Merkmalen überein

Bilder und Beschreibung

  • 1 bis 24 Fotos, beide Seiten mindestens 500 Pixel, besser etwa 1600 × 1600 Pixel
  • keine Rahmen, Texte, Logos oder Wasserzeichen; bei Gebrauchtware eigene Fotos
  • Beschreibung ohne JavaScript, Formulare oder Links nach außen
  • Kurzfassung für Mobilgeräte mit höchstens 800 Zeichen, wenn die Beschreibung länger ist

Bedingungen und Pflichtangaben

  • Versandkosten, Bearbeitungszeit und Rücknahmebedingungen angegeben
  • Hersteller und gegebenenfalls verantwortliche Person in der EU hinterlegt
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Landessprache

Der Marketplace Content Creator von ecomDNAI erstellt für eBay einen Titel mit höchstens 80 Zeichen und eine Beschreibung in der Sprache der eBay-Seite, auf Grundlage eines echten Produktfotos; eine Prüfung zeigt vor dem Export, was noch fehlt. Bestehende Angebote bewertet der Marketplace Optimizer nach einem eigenen eBay-Regelbuch mit gemessenen Prüfungen.

Häufige Fragen

Wie lang darf ein eBay-Titel sein?

Höchstens 80 Zeichen. eBay empfiehlt, sie auszunutzen, aber nur mit Begriffen, die den Artikel beschreiben. Ein optionaler, kostenpflichtiger Untertitel hat bis zu 55 Zeichen.

Welche Bildgröße empfiehlt eBay?

Etwa 1600 × 1600 Pixel. Mindestens müssen es 500 Pixel sein; weil Grundsatz und Hilfe das unterschiedlich formulieren, sollten beide Seiten mindestens 500 Pixel haben.

Was trage ich ein, wenn mein Produkt keine EAN hat?

Den Ersatztext der eBay-Seite: „Nicht zutreffend“ auf eBay.de, „Does not apply“ auf eBay.com, „Non applicable“ auf eBay.fr. Nutzen Sie ihn nur, wenn es wirklich keine Kennzeichnung gibt.

Warum taucht mein Angebot in gefilterten Suchen nicht auf?

Meist fehlt das passende Artikelmerkmal. Laut eBay erscheint ein Artikel in gefilterten Ergebnissen nur, wenn das Merkmal, nach dem gefiltert wird, im Angebot ausgefüllt ist.

Verbessert kostenloser Versand das Ranking?

eBay sagt nur, dass Versandoptionen wie kostenloser oder Expressversand die Suchergebnisse beeinflussen können, ebenso Rücknahmebedingungen und Bearbeitungszeit. Eine Gewichtung nennt eBay nicht.

Quellen